Wartung
Mit unserem Wartungsservice inklusive Dichtheitskontrolle Gasleitungen und Tankanlagenüberprüfung gehen Sie auf Nummer sicher und müssen sich um nichts kümmern.mehr erfahren
Notdienst
Unser besonderer Service ist der Notdienst zu fairen Preisen. Dieser Notdienst kann von allen unseren Kunden in Notfällen in Anspruch genommen werden.mehr erfahren
Energieberatung
Wir arbeiten seit vielen Jahren vertrauensvoll mit Schornsteinfegermeister und Energieberater Joachim Heer zusammen. Er verfügt über fundierte Kenntnisse im Bereich der Gebäude- und Anlagentechnik und kann ein Gebäude begutachten, berechnen und im Hinblick auf eine energetisch optimale Auslegung beurteilen.mehr erfahren
Steuerabzug für Bauleistungen § 48 EStG und Übergang der Steuerschuldnerschaft § 13b UStG
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbevom 30.08.2001 (BGBl I S. 2267) wurde zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Die Regelungen hierzu enthält der neue Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§§ 48 bis 48d EStG).Grundsätzlich schuldet der Unternehmer, der eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erbringt, die gesetzliche Umsatzsteuer. Hiervon gibt es die Ausnahme, dass der Leistungsempfänger die gesetzliche Umsatzsteuer nach § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) an das Finanzamt abzuführen hat.
Freistellungsbescheinigung bis 2025 Nachweis Steuerschuldnerschaft